Beratung & Behandlung
Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) beträgt 100 Euro.
Sie erhalten nach jedem Termin eine Rechnung, mit der Bitte diese zu überweisen.
Absageregelung
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Ansonsten müsste ich Ihnen die Einheit in Rechnung stellen.
Kostenübernahme
Seit 1.1.2024 gibt es für die klinisch-psychologische Behandlung einen Kostenzuschuss seitens der Versicherungsträger. Weitere Infos gerne in meiner Praxis!
In manchen Fällen werden Kosten von Zusatzversicherungen refundiert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Schweigepflicht
Als Klinische und Gesundheitspsychologin bin ich gemäß §37 des Psychologengesetzes 2013 verpflichtet, über alle mir im Zuge der Berufsausübung anvertrauten Geheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.
